Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
Auf der Grundlage des § 27 KJHG beauftragen die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Praxis Hildegard Falterbaum mit der Durchführung des gewünschten Auftrages.
Beginn, Dauer, Umfang und Ziele werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung gemeinsam mit Jugendamt, Familie und dem zuständigen Therapeuten festgelegt (Therapeutenteam) und fortlaufend überprüft.
Bei Beendigung und/oder Abbruch einer Therapie wird immer ein auswertendes Abschlusshilfeplangespräch geführt.
Die Fallführung und Fallverantwortung für die gesamte Dauer einer Therapie behält das Jugendamt.
Bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt umgehend informiert, damit weitere Handlungsstrategien auf Helferebene abgesprochen werden können. Zu den Hilfeplangesprächen werden Kurzberichte verfasst, deren Inhalt den Familien vorab bekannt ist.
Ausführliche Berichte oder Stellungnahmen können separat in Auftrag gegeben werden.