Supervision

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Tun
dafür

"Ene mene muh" und "U-14-Werkstatt"

Auf der Grundlage des § 27 KJHG beauftragen die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Praxis Hildegard Falterbaum mit der Durchführung des gewünschten Auftrages.

Beginn, Dauer, Umfang und Ziele werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung gemeinsam mit Jugendamt, Familie und dem zuständigen Therapeuten festgelegt (Therapeutenteam) und fortlaufend überprüft.

Bei Beendigung und/oder Abbruch einer Therapie wird immer ein auswertendes Abschlusshilfeplangespräch geführt.

Die Fallführung und Fallverantwortung für die gesamte Dauer einer Therapie behält das Jugendamt.

Bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt umgehend informiert, damit weitere Handlungsstrategien auf Helferebene abgesprochen werden können. Zu den Hilfeplangesprächen werden Kurzberichte verfasst, deren Inhalt den Familien vorab bekannt ist.

Ausführliche Berichte oder Stellungnahmen können separat in Auftrag gegeben werden.

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Länder

Willst Du das Land in Ordnung bringen

musst Du erst die Provinzen in Ordnung bringen.

Provinzen

Willst Du die Provinzen in Ordnung bringen

musst du erst die Städte in Ordnung bringen.

Städte

Willst Du die Städte in Ordnung bringen

musst Du erst die Familien in Ordnung bringen.

Familien

Willst Du die Familien in Ordnung bringen

musst Du erst die eigene Familie in Ordnung bringen.

Du

Willst Du die eigene Familie in Ordnung bringen

musst Du erst Dich in Ordnung bringen.

Eine

Orientalische Weisheit